Posaunenchöre sind UNESCO Kulturerbe

09.12.2016  Instrumentales Laien- und Amateurmusizieren ist immaterielles Kulturerbe

Das „Instrumentale Laien- und Amateurmusizieren“ wurde im Dezember 2016 in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Posaunenchöre als eigene Form des Laien- und Amateurmusizierens wurden auf Antrag des evangelischen Posaunendienstes in Deutschland namentlich in die nationale Liste aufgenommen.

Ein Expertenkomitee würdigte den von der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände (BDO) über den Deutschen Musikrat eingereichten Vorschlag als intergenerationelle, schichtenübergreifende und interkulturelle Kulturform.  Die Expert/innen würdigten außerdem die identitätsstiftende und integrative Funktion des Musizierens.

„Das Laien- und Amateurmusizieren prägt die Kultur in Deutschland in ganz besonderer Weise. Die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist eine Anerkennung der wichtigen und großartigen Arbeit in den meist ehrenamtlich geführten Vereinen.“ Ernst Burgbacher dankte auch dem Deutschen Musikrat und den beteiligten Landesmusikräten für die Unterstützung bei der Antragstellung und -einreichung.