Konzerttermine mit dem erweiterten Michigan Posaunenchor

Großteile des Konzertprogamms „500 Jahre Reformation – 500 Jahre Kirchenmusik“ für die Michigan-Konzertreise werden ausführlich oder auszugsweise an folgenden Orten zu hören sein:

24.09.2017, 17:00 Uhr, St. Marienkirche Haldensleben

Kurz vor der Konzertreise wird letztmalig das komplette Programm „500 Jahre Reformation – 500 Jahre geistliche Bläsermusik“ in der Marienkirche als geistliches Konzert erklingen.

02.09.2017, 15:00 Uhr, open air Konzert, Burg Ummendorf

Auf dem Innenhof der Burg werden wir unser unser Amerika-Progamm  unter dem Motto „500 Jahre Reformation – 500 Jahre Bläsermusik“ vorstellen. Es erklingt sowohl geistliche als auch populäre Musik.

01.07.17, 18.00 Uhr, kath. Liboriuskirche Haldensleben

Unter ökumenischen Vorzeichen stellt der Posaunenchor das geistliche Konzertprogramm vor. Der Posaunenchor lädt anschließend zum Verweilen im Pfarrgarten bei Imbiss und Getränken ein. Dabei werden Auszüge aus dem Unterhaltungsprogramm für Amerika gespielt.

 05.06.17, 17:00 Uhr, Kirche Nordgermersleben

Anlässlich des Pfingstkonzertes zusammen mit dem Kirchenchor Nordgermersleben unter dem Motto „Luther im Garten“ stellt der Posaunenchor Auszüge aus dem Michigan-Programm vor.

Der Eintritt ist jeweils frei. Eine Spende wird erbeten.

Posaunenchöre sind UNESCO Kulturerbe

09.12.2016  Instrumentales Laien- und Amateurmusizieren ist immaterielles Kulturerbe

Das „Instrumentale Laien- und Amateurmusizieren“ wurde im Dezember 2016 in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Posaunenchöre als eigene Form des Laien- und Amateurmusizierens wurden auf Antrag des evangelischen Posaunendienstes in Deutschland namentlich in die nationale Liste aufgenommen.

Ein Expertenkomitee würdigte den von der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände (BDO) über den Deutschen Musikrat eingereichten Vorschlag als intergenerationelle, schichtenübergreifende und interkulturelle Kulturform.  Die Expert/innen würdigten außerdem die identitätsstiftende und integrative Funktion des Musizierens.

„Das Laien- und Amateurmusizieren prägt die Kultur in Deutschland in ganz besonderer Weise. Die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist eine Anerkennung der wichtigen und großartigen Arbeit in den meist ehrenamtlich geführten Vereinen.“ Ernst Burgbacher dankte auch dem Deutschen Musikrat und den beteiligten Landesmusikräten für die Unterstützung bei der Antragstellung und -einreichung.